Johannes Brahms Gesellschaft Pörtschach

Internationaler Johannes Brahms Wettbewerb – 27. September bis 4. Oktober 2026


Bitte lesen Sie die Bestimmungen vor Ihrer Anmeldung genau durch.

Johannes Brahms Wettbewerb Pörtschach am Wörthersee 2026

Deutsche Fassung

1. Allgemeines

Der Johannes Brahms Wettbewerb Pörtschach am Wörthersee 2026 ff. ist ein internationaler Musikwettbewerb und grundsätzlich für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Nationen offen. Es bestehen keine Altersbeschränkungen.
Von den Kandidatinnen und Kandidaten wird jedoch ein sehr hohes künstlerisches Niveau sowie ein international übliches instrumentales bzw. gesangliches Können vorausgesetzt. Ein entsprechender Nachweis der künstlerischen Qualifikation ist bereits bei der Anmeldung zu
erbringen. Sollte ein Vortrag aus fachlichen oder aufführungspraktischen Gründen den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, kann die Jury den Vortrag jederzeit abbrechen.

2. Jurywertung

Die Wertung der Jury erfolgt unmittelbar nach jedem Vortrag öffentlich. Die Jurorinnen und Juroren bewerten mit Wertungskärtchen von 4,0 bis 6,0.
Es werden zwei Bewertungen vergeben:

  • eine aufführungspraktische bzw. technische Bewertung
  • eine Bewertung der künstlerischen Ausstrahlung

Das Wettbewerbssekretariat führt eine offizielle Mitschrift. Im Falle von Unklarheiten oder Abweichungen gilt ausschließlich die Mitschrift des Sekretariats.

3. Bekanntgabe der Ergebnisse

Die Ergebnisse werden nach jeder Wettbewerbsrunde öffentlich bekannt gegeben.

4. Feedback der Jury

Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht in die nächste Runde aufsteigen, können ein Feedback der
Jury in Anspruch nehmen.

5. Zeitüberschreitung

Bei Überschreitung der vorgeschriebenen Auftrittsdauer kann der Vortrag durch die Jury oder
Wettbewerbsleitung abgebrochen werden.

6. Kleidung

Es wird eine dem Anlass entsprechende Konzertkleidung vorausgesetzt.

7. Vortrag der Werke

Grundsätzlich sind alle angegebenen Werke vollständig vorzutragen.

8. Verspätungen

Zu spät eintreffende Kandidatinnen und Kandidaten können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

9. Änderungen der Auftrittszeiten

Die Wettbewerbsleitung behält sich das Recht vor, Auftrittszeiten und organisatorische Abläufe gegebenenfalls anzupassen.

10. Äußere Umstände

Äußere Umstände wie Publikumsgeräusche, technische Störungen oder sonstige Einflüsse liegen im allgemeinen Risiko der Kandidatinnen und Kandidaten.

11. Entscheidungen der Jury

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar.

12. Reihenfolge der Auftritte

Die Reihenfolge der Auftritte wird für jede Wettbewerbsrunde neu ausgelost.

13. Preisverleihung

Preise können ausschließlich im Rahmen des Schlusskonzerts mit Publikumspreis persönlich entgegengenommen werden.

14. Rechte und Aufzeichnungen

Die Kandidatinnen und Kandidaten haben während ihrer Teilnahme am Wettbewerb keinen Anspruch auf Vergütungen welcher Art auch immer.
Dies gilt insbesondere auch für Bild-, Ton-, Radio-, Fernseh- und Streamingaufnahmen sowie fotografische Dokumentationen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Kandidatinnen und Kandidaten mit der unentgeltlichen Verwendung solcher Aufnahmen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb einverstanden.