Bitte lesen Sie die Bestimmungen vor Ihrer Anmeldung genau durch.
Johannes Brahms Wettbewerb Pörtschach am Wörthersee 2026
Deutsche Fassung
1. Allgemeines
Der Johannes Brahms Wettbewerb Pörtschach am Wörthersee 2026 ff. ist ein internationaler Musikwettbewerb und grundsätzlich für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Nationen offen. Es bestehen keine Altersbeschränkungen.
Von den Kandidatinnen und Kandidaten wird jedoch ein sehr hohes künstlerisches Niveau sowie ein international übliches instrumentales bzw. gesangliches Können vorausgesetzt. Ein entsprechender Nachweis der künstlerischen Qualifikation ist bereits bei der Anmeldung zu
erbringen. Sollte ein Vortrag aus fachlichen oder aufführungspraktischen Gründen den Anforderungen des Wettbewerbs nicht entsprechen, kann die Jury den Vortrag jederzeit abbrechen.
2. Jurywertung
Die Wertung der Jury erfolgt unmittelbar nach jedem Vortrag öffentlich. Die Jurorinnen und Juroren bewerten mit Wertungskärtchen von 4,0 bis 6,0.
Es werden zwei Bewertungen vergeben:
- eine aufführungspraktische bzw. technische Bewertung
- eine Bewertung der künstlerischen Ausstrahlung
Das Wettbewerbssekretariat führt eine offizielle Mitschrift. Im Falle von Unklarheiten oder Abweichungen gilt ausschließlich die Mitschrift des Sekretariats.
3. Bekanntgabe der Ergebnisse
Die Ergebnisse werden nach jeder Wettbewerbsrunde öffentlich bekannt gegeben.
4. Feedback der Jury
Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht in die nächste Runde aufsteigen, können ein Feedback der
Jury in Anspruch nehmen.
5. Zeitüberschreitung
Bei Überschreitung der vorgeschriebenen Auftrittsdauer kann der Vortrag durch die Jury oder
Wettbewerbsleitung abgebrochen werden.
6. Kleidung
Es wird eine dem Anlass entsprechende Konzertkleidung vorausgesetzt.
7. Vortrag der Werke
Grundsätzlich sind alle angegebenen Werke vollständig vorzutragen.
8. Verspätungen
Zu spät eintreffende Kandidatinnen und Kandidaten können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
9. Änderungen der Auftrittszeiten
Die Wettbewerbsleitung behält sich das Recht vor, Auftrittszeiten und organisatorische Abläufe gegebenenfalls anzupassen.
10. Äußere Umstände
Äußere Umstände wie Publikumsgeräusche, technische Störungen oder sonstige Einflüsse liegen im allgemeinen Risiko der Kandidatinnen und Kandidaten.
11. Entscheidungen der Jury
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unanfechtbar.
12. Reihenfolge der Auftritte
Die Reihenfolge der Auftritte wird für jede Wettbewerbsrunde neu ausgelost.
13. Preisverleihung
Preise können ausschließlich im Rahmen des Schlusskonzerts mit Publikumspreis persönlich entgegengenommen werden.
14. Rechte und Aufzeichnungen
Die Kandidatinnen und Kandidaten haben während ihrer Teilnahme am Wettbewerb keinen Anspruch auf Vergütungen welcher Art auch immer.
Dies gilt insbesondere auch für Bild-, Ton-, Radio-, Fernseh- und Streamingaufnahmen sowie fotografische Dokumentationen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Kandidatinnen und Kandidaten mit der unentgeltlichen Verwendung solcher Aufnahmen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb einverstanden.

